Wir heißen Sie auf der Homepage von Die Mobile Häusliche Krankenpflege herzlich willkommen.
Nicht nur im Alter wird eine umsorgende Hand immer wichtiger.
Auch bei ungeahnten Schicksalsschlägen oder bei einer plötzlicher Pflegebedürftigkeit ist es entscheidend, jemanden zu haben, der einem den Rücken stärkt.
Wenn wir etwas für Sie tun können, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Auszug aus unserem Leitbild:
"Ziel unserer Arbeit ist es, den Menschen, die wir pflegen und betreuen eine möglichst eigenständig und selbstbestimmte Lebensführung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht."
Herzlichst, Ihr Team von Die Mobile Häusliche Krankenpflege
„Pflege mit Herz seit 1996.“
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Wir schließen zum 01.11.2025 unser Beratungsbüro in der Gartenstr 16 in Glandorf.
Aber kein Grund zur Sorge!
Die Versorgung durch unser Fachpersonal im Bereich Glandorf wird weiterhin gewährleistet.
Sie erreichen uns in Zukunft unter
Tel.: 02532 8641.
Besuche uns auf Instagram oder schreiben Sie uns auf Whatsapp
Denken Sie an Ihren Beratungseinsatz nach §37.3
Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegeberater in der Folgeberatung überprüft und ggf. angepasst werden.
Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld
- Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
- Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr
Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen.
Informieren Sie sich unverbindlich bei uns oder machen Sie direkt einen Termin für Ihren Beratungseinsatz.
Tel.: 02532 8641